Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte

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Patienten mit Heilanschlussbehandlung

Sie kommen direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zu uns und sind gesetzlich krankenversichert? Dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Heilanschlussbehandlung in der KWA Klinik Stift Rottal. Ausgenommen davon ist die gesetzliche Zuzahlung, die momentan 10 € pro Tag beträgt. Diese gesetzliche Zuzahlung müssen Sie für maximal 28 Tage während eines Kalenderjahres bezahlen. 

Beispiel: Sie waren für 14 Tage im Krankenhaus und kommen anschließend für 21 Tage in unsere Reha-Klinik. In diesem Fall zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung für den Krankenausaufenthalt (14 Tage x 10 €) und für weitere 14 Tage in unserer Klinik. Für die letzten sieben Tage in der Klinik zahlen Sie keine gesetzliche Zuzahlung mehr.

Patienten mit stationärer Rehabilitation

Ihr Arzt hat für Sie einen Antrag zur stationären Rehabilitation bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger gestellt? Wenn Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts. In der KWA Klinik Stift Rottal ist die gesetzliche Zuzahlung am Ende Ihres Klinikaufenthalts zu zahlen. 

Sie hätten gerne weitere Informationen zu unserer Reha-Klinik?

Gerne übersenden wir Ihnen ein Exemplar unserer kostenlosen Infobroschüre.

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KWA Klinik Stift Rottal

Max-Köhler-Straße 3
94086 Bad Griesbach

08532 – 870

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Klinik Stift Rottal

Mitten im niederbayerischen Bäderdreieck bietet die KWA Klinik Stift Rottal seit 1993 im Kurort Bad Griesbach ein ganzheitliches Leistungsangebot zur neurologischen und geriatrischen Rehabilitation. Wir nehmen Menschen nach Schlaganfall, bei Multipler Sklerose und ähnlichen Erkrankungen auf. Neben etablierten Verfahren aus klassischen Behandlungsmethoden finden auch neue Therapien aus alternativen Ansätzen Anwendung.